
Das Stammhaus der Einrichtung wurde 1671 als Waisenhaus vom Grafen von Aldenburg erbaut. Es befindet sich in der Waisenhausstraße 19 in 26316 Varel / Oldenburg.
Das Waisenstift ist Träger des Heilpädagogischen Kinderheimes. Es ist eine Stiftung des privaten Rechts. Hierbei handelt es sich um eine Einrichtung der Jugendhilfe.
Verwalter der Stiftung ist der Bezirksverband in Oldenburg. Für die Geschäftsführung der Stiftung ist der Verbandsgeschäftsführer des Bezirksverbandes zuständig.
Gemäß des SGB VIII KJHG werden folgende Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angeboten:
§ 29 : Soziale Gruppenarbeit
§ 32 : Tagesgruppen (teilstationär)
§ 34 : Stationäre Wohngruppen
§ 35 a: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
§ 41 : Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung.
Darüber hinaus bieten wir Hilfen in Form von stationärer Familienbetreuung und ambulanten Angeboten wie FAM, SPFH, an.
Weiterhin verfügen wir über eine staatlich anerkannte Ersatzschule, Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung (Von-Aldenburg-Schule).
Anschriften:
Einrichtungsleitung: Ulrich Feldmeyer Tel.: 04451 / 91 31 – 40
Stellv. Einrichtungsleitung
und Erziehungsleitung: Uwe Carstens Tel.: 04451 / 91 31 – 31
Email: Waisenstift.Varel@kdo.de
Internet: www.waisenstift-varel.de
Leiter der Schule: Holger Voß Tel.: 04451 / 91 31 – 28
Email: Aldenburg@web.de
Internet: www.aldenburg.de
Familienhilfe: Reinhold Jacobs Tel.: 04451 / 91 31 – 30
Email: FAM-Waisenstift@web.de
Leitbild
Das Waisenstift Varel erfüllt seit über 330 Jahren ununterbrochen den pädagogischen Auftrag, Kinder und Jugendliche zu versorgen und zu betreuen.
Die Stiftung wurde 1671 von Graf Anton I. von Aldenburg gegründet. Offenbar geleitet von christlicher Nächstenliebe und Dankbarkeit über die Erhebung in den Grafenstand.
Im Wissen um die Herkunft der Stiftung mündete die zeitgemäße Entwicklung 1975 in eine erweiterte professionelle Jugendhilfe-Einrichtung als Heilpädagogisches Kinderheim. Der in der Stiftungsurkunde beschriebene, seinerzeit schon richtungsweisende Erziehungs- und Bildungsauftrag, ist unverändert ein fester Bestandteil unserer innovativen konzeptionellen und inhaltlichen Arbeit.
Das Waisenstift in Varel ist eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts, deren Verwaltung seit 1986 dem Bezirksverband Oldenburg obliegt. Die Verbandsorgane sind die Stiftungsorgane.
Wir sehen uns in der Verantwortung für eine respektvolle, tragfähige Beziehungsgestaltung zu den uns anvertrauten Menschen und sorgen für die dafür notwendigen Rahmenbedingungen. Unser Handeln ist darauf ausgerichtet, diesen Menschen unter Einbeziehung ihrer bisherigen Lebenserfahrungen ein Leben in sich ständig verändernden gesellschaftlichen Bedingungen zu erleichtern. Um unseren Betreuten neue Orientierungen und Perspektiven zu ermöglichen bieten wir gezielte pädagogische und therapeutische Unterstützung sowie eine aktive Beteiligung in alltagsorientierten Abläufen wie beispielsweise Gruppengesprächen, Hauskonferenzen, Ferienfreizeiten, Einkäufen, Beschwerdewesen etc.
In unterschiedlichen bedarfsgerechten Betreuungsformen begleiten, fördern und schützen wir Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und Familien. Wir beziehen uns in unserer Arbeit auf die aktuellen relevanten gesetzlichen Grundlagen und Bestimmungen.
Alle im Waisenstift Varel tätigen Mitarbeiter/Innen zeichnen sich durch gegenseitigen Respekt, Achtung und Akzeptanz untereinander und gegenüber den ihnen anvertrauten Personen und deren Familien aus. Wesentliche Aspekte der offenen, konstruktiven Fachlichkeit beinhalten die Anerkennung von professionellen und persönlichen Unterschiedlichkeiten und deren Wirkung im Erziehungsprozess.
Wir erreichen die gemeinsam mit unseren Betreuten erarbeiteten Ziele insbesondere durch die klare, transparente, eng vernetzte und reflektierte Zusammenarbeit aller Beteiligten.
Die sich stetig verändernden Lebenswelten erfordern von den Mitarbeiter/Innen eine hohe Flexibilität und die Bereitschaft, sich fachlich und persönlich weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch die Wahrnehmung und Berücksichtigung einrichtungsspezifischer und individueller Grenzen. Weitere Voraussetzung ist darüber hinaus die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Erfordernisse.
Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung ist wesentliches Moment unserer fachlichen Arbeit. Sie basiert bei uns auf der Achtsamkeit aller Beschäftigten und Berufsgruppen. Wir bedienen uns hierbei der Methodik des "GAB-Verfahren".* Dieses Verfahren bietet die notwendige Vielfalt und Flexibilität um unseren sensiblen Aufgabenstellungen gerecht werden zu können. Das Waisenstift Varel ist in allen seinen Einrichtungsteilen durch das GAB-Qualitäts-Siegel (DIN EN ISO 9001ff) in seiner Vollform zertifiziert. Das GAB-Verfahren zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung wird sinngemäß, angemessen und zu den eigenen Gegebenheiten passend umgesetzt und nachhaltig praktiziert.
Wir sehen unser Wirken als erfolgreich an, weil wir mit allen Beteiligten zielorientiert individuelle Hilfen entwickeln, planen und umsetzen. Die Hilfen werden jeweils überprüfbar und prozessbezogen gestaltet. Die unterschiedlichen fachlichen Angebote unserer Einrichtung ermöglichen dabei eine hohe Flexibilität und Effizienz in der Gestaltung und Durchführung von Hilfemaßnahmen. Unsere Einrichtung ist wirkungsorientiert an den jeweiligen gesellschaftlichen Anforderungen ausgerichtet.
Über unser im Rahmen der Qualitätssicherung angewandtes Rückmeldeverfahren werden wir von außen als erfolgreich gesehen. Unsere Arbeit wird als fachkompetent erlebt, wir werden als verlässliche und klare Partner gesehen und wollen dies erhalten.
*Gesellschaft für Ausbildungsforschung und Berufsentwicklung
Gemäß des SGB VIII KJHG werden folgende Hilfen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene angeboten:
§ 29: Soziale Gruppenarbeit
Die soziale Gruppenarbeit wird in der Pestalozzi–Schule (Förder¬zentrum für Lb) in Varel und in der Schule Sandkruger Straße (Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung) in Oldenburg, direkt nach Schulschluss für Kinder dieser Schulen angeboten. Maximal werden dort bis zu 12 Plätze von jeweils zwei fachlich qualifizierten pädagogischen MitarbeiterInnen betreut.
§§ 32,35a: Tagesgruppen (teilstationär)
Die Tagesgruppen befinden sich in Rastede (10 Plätze) und in Varel (10 Plätze).
Hier werden Kinder/Jugendliche ab 6 – 14 Jahren am Nachmittag bis 17.00 Uhr betreut. Die Arbeit mit den Eltern/Elternteilen oder ande¬ren Bezugspersonen ist für uns eine wesentliche Voraussetzung.
§§ 34,35a: Stationäre Wohngruppen
Wir verfügen über 2 Wohngruppen mit 9 Plätzen (in Varel und Rallenbü¬schen), 3 Wohngruppen mit 6 Plätzen (in Varel, Winkelsheide und Rastede), 2 Wohngruppen mit 5 Plätzen (in Bockhorn und Zetel), eine Wohngruppe mit 2 Plätzen (in Jade/Schweiburg) und die Wohngruppe „Lernen und Wohnen unter einem Dach“ (LuW) in Augusthausen mit 6 Plätzen.
Bis auf eine 6-er Wohn¬gruppe auf dem Waisenstiftgelände, handelt es sich hierbei um Außenwohngruppen.
Neben der pädagogischen Arbeit werden in diesem Bereich ver¬schiedene Hilfen über heilpädagogische sowie über externe therapeutische und psychologische Förde¬rungen angeboten.
Weiterhin ist die Familienarbeit ein wichtiger Bestandteil für strukturierte pädagogische Hilfe.
§ 35 a: Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Bei dem Aufnahmeverfahren wird unter der Berücksichtigung nach § 35 a ge¬prüft, ob das/der/die jeweilige Kind/Jugendliche aufgrund des besonderen Krankheitsbildes innerhalb der vorgesehenen Wohngruppe gefördert werden kann.
Im Rahmen der Eingangsdiagnostik wird dann unter Einbeziehung der weiteren Fachbereiche eine Erziehungsplanung festgelegt. Ziel ist die soziale Integration der Kinder und Jugendlichen in normale Lebensabläufe.
Bei medikamentöser Behandlung der Kinder/Jugendlichen wird zu¬sätzlich zur psychologischen Begleitung eine fachärztliche Bera¬tung hinzugezogen.
Bei Bedarf erfolgt die Beschulung in der Von-Aldenburg-Schule, staatlich anerkannte Ersatzschule, Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung.
Zielsetzung ist auch hier die Integration und Rückführung auf die öffentliche Schule.
Ansonsten greifen auch hier die Ausschlusskriterien.
ADS / ADHS:
Da ein zunehmender Anteil von Kindern und Jugendlichen mit ADS / ADHS in den letzten Jahren in unseren Wohngruppen betreut wird, hat sich unsere pädagogische Arbeit auf solche Störungsbilder erweitert.
Die Erscheinungsbilder von ADS / ADHS gliedern sich in 3 Hauptgruppen:
1.) Aufmerksamkeits- und Konzentrationsunbeständigkeit
2.) Impulsivität
3.) Hyperaktivität
Mit Hilfe der familientherapeutischen und familienbegleiten¬den Leistungen sowie der Heilpädagogik wird mit den Eltern/Elternteilen oder anderen Bezugspersonen sowie der Schule erarbeitet, dass die Kinder und Jugendlichen eine positive Zugehörigkeit in soziale Gemeinschaften erfahren, d. h. weitere Ausgrenzung und negative Stigmatisierung abgebaut werden. Weiter¬hin, dass sie mit diesem Störungsbild ihr weiteres Leben erfolgreich gestalten.
Da die jeweilige Wohngruppe für die Kinder/Jugendlichen den zentralen Ge¬staltungsraum bietet, wird hier besonders auf die Zusammensetzung bei der Aufnahme geachtet, da auch für die anderen Kinder/Jugendlichen eine För¬derung gesichert sein muss.
Für die MitarbeiterInnen stellt sich hier eine besondere fachliche Qualifikation, die über Weiterbildungen und Supervisionen gefördert wird.
§§ 34,41: Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung.
Hierbei handelt es sich um eine spezielle Betreuungsform für Jugendliche ab 16 Jahren.
Die Wohngruppe befindet sich in der Stadt Varel.
Die Jugendlichen werden in drei Angeboten betreut:
Das erste Angebot ist die Betreuung in einer Wohngruppe mit 6 Plätzen. Im Rahmen einer Wohngemeinschaft werden die Voraus¬setzungen für selbstverantwortliches und eigenständiges Leben er¬arbeitet.
Das zweite Angebot besteht mit drei Plätzen darin, dass die Jugend¬lichen ein eigenes Appartement bewohnen. Diese Wohnungen sind der Wohngruppe angesiedelt.
Das dritte Angebot umfasst das Leben in einer eigenen Wohnung. Die Betreuung wird über Fachleistungsstunden sicher gestellt.
Multikontextuelle Familienhilfe
Darüber hinaus bieten wir Hilfen für Familien in stationären und ambulanten Angeboten.
Stationäre Familienhilfe
Hier können Eltern mit ihren Kindern über einen begrenzten Zeitraum betreut werden. Hier sollen die Kompetenzen der Familie erarbeitet und gestärkt werden, damit eine Herausnahme eines Familienmitgliedes nicht notwendig wird.
Clearing
Droht die Herausnahme eines Kindes aus der Herkunftsfamilie, erfolgt ein Clea¬ring darüber, über welche Ressourcen die Familie verfügt.
FamilienAktivierungsManagement
Stehen genügend Ressourcen der Familie zur Verfügung, wird mit der Familie erarbeitet, dass eine Herausnahme nicht notwendig wird.
Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung
Die Von-Aldenburg-Schule ist eine staatlich anerkannte Ersatzschule, Förderschule Emotionale und Soziale Entwicklung, in privater Trägerschaft.
Eine Beschulung ist ausschließlich für Kinder vorgesehen, wo ein Bedarf im Rahmen des KJHG festgestellt worden ist.
Für die Zuweisung in unsere Schule muss ein sonderpädagogisches Gutachten vorliegen.
Die Beschulung erfolgt von der 1. bis zur 6.Klasse.
Ziel ist die Rückführung zur öffentlichen Schule. Zusätzlich zum ursprünglichen Schulangebot,gibt es zwei schulische Projekte. Zum Einen das "OGSA", das offene Ganztagsschulangebot und zum Anderen das "LUW-Projekt", Lernen und Wohnen unter einem Dach, ein Projekt für schulmüde und schulabsente Jugendliche.
Weitere Informationen über das Waisenstift Varel und seine Angebote finden Sie unter dem folgenden Link.