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Der Bezirksverband Oldenburg ist Träger von Pflegeheimen für Menschen mit geistigen oder seelischen Behinderungen und Wohnheimen der Eingliederungshilfe, der Kinder- und Jugendhilfe, der Nichtsesshaftenhilfe und der Altenpflege.
Die Einrichtungen dienen ausschließlich und unmittelbar gemeinützigen Zwecken im Sinne der §§ 52ff der Abgabenordnung.
Die Struktur der Heime wird vor allem durch Leistungsbeschreibungen, Konzeption und Leistungsvereinbarungen mit den Sozialleistungsträgern bestimmt. Nähere Einzelheiten erhalten Sie, wenn Sie die entsprechende Einrichtung aufrufen.